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Die Vorsorgevollmacht

Vertrag unterzeichnen


Mit zunehmendem Alter ist ein Vorsorgecheck ratsam, um sich zu fragen, welche Lebenssituationen eintreten können und wie man sich dabei rechtlich absichert. Für den Fall, dass Sie einmal Ihre Angelegenheiten (Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen, Ihr Geschäft) nicht mehr selbst besorgen können, wird eine schriftliche – selbst gewählte - Vertretungsvorsorge empfohlen. Denn ist eine Person nicht mehr selbst entscheidungsfähig und hat sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmen andere über alle ihre Angelegenheiten (privat und geschäftlich) durch eine zugewiesene Erwachsenenvertretung. Die Voraussetzungen für eine Vorsorgevollmacht ist die eigene Entscheidungsfähigkeit und eine schriftliche – vom Anwalt errichtete – Vereinbarung. Die Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls sind in einem Verzeichnis (ÖZVV) einzutragen. Dadurch erlangt die Vorsorgevollmacht ihre Wirksamkeit. Der Vorsorgefall tritt dann ein, wenn jemand die Entscheidungsfähigkeit für seine Angelegenheiten verliert.


Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



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