„Der Aufsichtsrat ist der Garant für die Qualität der Unternehmensführung!“
Dr. Julia Klatil
Der Aufsichtsrat ist Teil der Geschäftsleitung und agiert als solcher in einem professionellen Geschäftsfeld. Die Beratung und Kontrolle sowie das Erkennen von Problemen im Vorfeld und das Hinweisen darauf erfordern vom Aufsichtsrat persönliche und fachliche Eignung, sorgfältiges Handeln und Professionalisierung durch kontinuierliche Fortbildung.
Dies gilt für jeden Aufsichtsrat, auch für Gefälligkeitsfunktionen und Scheinehrenämter. Wer dem Aufsichtsrat angehört, wirkt maßgeblich an der Überwachung und Kontrolle des Unternehmens mit und ist verpflichtet, sich kontinuierlich einzubringen, fortzubilden und allfälligen Missständen in der Geschäftsführung und in der Aufsicht wirksam vorzubeugen.
„Nach der Sitzung ist vor der Sitzung."
Persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Qualifikation sind vor diesem Hintergrund zwingende Voraussetzungen an jeden Aufsichtsrat. Die bewusste Einführung in die künftige Funktion und die kontinuierliche Inanspruchnahme von Schulungen, Fort- bzw. Weiterbildungen gehören allgemein zur Sorgfaltspflicht; dies gilt nicht minder auch für Gefälligkeitsfunktionen und Scheinehrenämter. Andernfalls könnte der Aufsichtsrat ein nicht kalkulierbares Risiko für das Unternehmen darstellen.
Eine gute und wirksame Zusammenarbeit sowohl auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene als auch zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bzw. dem Prüfungsausschuss ist dem Unternehmenswohl sowie dem Schutz der Interessen der Eigentümer und Gläubiger geschuldet und stellt das Qualitätsmerkmal des Unternehmens dar.
Die Anforderungen an die Qualifikation des Aufsichtsrats sind nachweisbar und mannigfaltig. Die oben beispielhaft angeführten Fragen lassen erkennen, dass der Bedarf an kontinuierlichen Schulungen, Workshops und Diskussionen hoch ist. Schulungen, Impulsvorträge und Diskussionen über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten sollten zum Aufsichtsratsalltag gehören und vom Unternehmen verpflichtend angeboten bzw. in Wahrnehmung der Eigenverantwortung des Aufsichtsrats von diesem sogar aktiv eingefordert werden.
Auch die Einholung von Expertise und Vorträgen zu Spezialthemen des Aufsichtsratsrechts ist ein Weg, der zu mehr Sicherheit und Qualität des
Gremiums führt. Schlussfolgernd haben alle Beteiligten eines Unternehmens einen legitimen Anspruch auf einen qualifizierten, professionell agierenden Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat gilt als Garant für die Qualität der Unternehmensführung!