Eine vorweggenommene Erbfolge bedeutet die Planung und Durchführung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Die vorweggenommene Erbfolge hat dabei viele Vorteile:
die Erhaltung des Familienvermögens
die Vermeidung eines Erbschaftsstreits
die Regelung der Pflichtteile
die Absicherung des Geschenkgebers
In der Familie ist die Übertragung eines Hauses gegen Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts und Veräußerungs- und Belastungsverbots für den Übergeber der Standardfall.
Das Wohnrecht für den Übergeber ist grundbücherlich sicherzustellen. Wird das Haus verkauft, bleibt das Wohnrecht auch gegenüber dem Erwerber bestehen. Das Wohnrecht auf Lebenszeit beispielsweise erlischt mit dem Tod des Übergebers, denn es ist höchstpersönlich und kann nicht auf einen Dritten übertragen werden. Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist als Notariatsakt unter Widerrufsverzicht gültig und beidseitig bindend.
Dabei kann ein anderslautendes Testament im Todesfall die Übertragung später nicht verhindern.
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